Viele Träger der Eingliederungshilfe können über Förder:innen, wie beispielsweise über die Aktion Mensch, sowohl digitale Infrastruktur und Endgeräte anschaffen, als auch Schulungen zur digitalen Teilhabe für ihre Klient:innen anbieten.
In vielen Häusern und Einrichtungen sind das die ersten Berührungspunkte mit dem Thema Digitalisierung für Menschen mit Behinderung. Andere Klient:innen haben selbst schon lange ein Smartphone und einiges an Vorwissen rund um das Thema Digitalisierung.
Ob Vorerfahrung oder nicht, es zeigt sich, dass die digitalen Entwicklungen schnelllebig und wandelbar sind. Es ist damit notwendig, am Ball zu bleiben und digitale Veränderungen im Alltag stetig zu verfolgen.
Nun stellt sich damit die Frage, wie digitale Teilhabe nachhaltig im Unternehmen verankert werden kann. Dabei sind die Themenfelder Instandhaltung und Wartung der Geräte, ein für das Haus oder die Einrichtung passendes Ausleihsystem und weitere organisatorische Rahmenbedingungen der erste Schritt, damit digitale Endgeräte im Alltag von Klient:innen genutzt werden können.
Im zweiten Schritt ist auch die inhaltliche Ausrichtung von großer Wichtigkeit. Wie können Medienerfahrungen immer wieder neu stattfinden, um Medienkompetenzen aufzubauen und zu vertiefen.
Vorab sind organisatorische Rahmenbedingungen jedoch von größerer Wichtigkeit und müssen allen Mitarbeitenden und Klient:innen klar und verständlich sein, sonst landen Endgeräte im Schrank, weil kein Update installiert wurde, der Akku leer ist oder das Passwort vergessen wurde.
Der Anlass zur Mediennutzung ergibt sich oft spontan aus einer Situation heraus. Diese sollte dann auch spontan möglich sein. Dafür können die folgenden handlungsleitenden Fragen hilfreich sein, um ein Medienkonzept zu entwickeln, das zu Ihrem Haus oder Ihrer Einrichtung passt:
Handlungsleitende Fragen zur nachhaltigen Implementierung von digitaler Teilhabe:
- Wie werden die Geräte langfristig verwaltet?
- Gibt es einen verantwortlichen Mitarbeitenden?
- Gibt es einen verantwortlichen Klient:in/ Bewohner:in?
- Wie kann die Klient:innenvertretung mit in den Prozess einbezogen werden?
- Wer lädt die Geräte auf?
- Wo werden die Geräte gelagert?
- Können die Geräte jederzeit ausgeliehen werden?
- Gibt es feste Zeiten zu denen Klient:innen Unterstützung von Mitarbeitenden bei der Mediennutzung erhalten?
- Gibt es Klient:innen, die im Peer-to-Peer Ansatz andere Klient:innen bei der Mediennutzung unterstützen können?
- Können externe Personen zur Unterstützung miteinbezogen werden?
- Ist eine Einführung oder eine Schulung Voraussetzung zur Nutzung der Geräte?
- Wie kann ein Ausleihsystem gestaltet werden?
- Soll ein Pfand bei der Ausleihe abgegeben werden?
- Wo dürfen Geräte genutzt werden? (Gruppenraum, eigenes Zimmer)
- Gibt es eine maximale Zeit, die ein Gerät ausgeliehen werden kann?
- Gibt es eine Ausleihliste?
- Gibt es ein Datenschutzkonzept bzw. Löschkonzept?
- Wie werden Passwörter verwaltet?
- Können Klient:innenpasswörter mit Zustimmung der Person in einer Akte gespeichert werden?
Autorin: Dr. Nadja Zaynel, nadja.zaynel@piksl.net
Nadja Zaynel leitet das PIKSL Labor Düsseldorf, einen offenen, inklusiven Begegnungsort zur Entwicklung und Umsetzung digitaler Teilhabe.